Seit dem 15. Dezember 2002 können die BahnCard 25 und BahnCard 50 der Deutschen Bahn AG auch
in Bussen der BOS genutzt werden.
Alle Inhaber der neuen BahnCard müssen also für Einzelfahrausweise und Tageskarten auf den entsprechenden Strecken nur noch einen Ermäßigungsfahrschein kaufen. Die Anerkennung der BahnCard gilt im Bereich des VBB in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn sowie Bussen, Straßenbahnen, S- und U-Bahnen aller VBB-Unternehmen.
Alle Inhaber der neuen BahnCard müssen also für Einzelfahrausweise und Tageskarten auf den entsprechenden Strecken nur noch einen Ermäßigungsfahrschein kaufen. Die Anerkennung der BahnCard gilt im Bereich des VBB in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn sowie Bussen, Straßenbahnen, S- und U-Bahnen aller VBB-Unternehmen.
Ausgenommen sind Fahrten innerhalb des ABC-Gebietes von Berlin, der ABC-Gebiete der kreisfreien
Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie Fahrten innerhalb
der Großgemeinden. Fahrten von Tarifwaben außerhalb der jeweiligen ABC-Tarifbereiche
nach Berlin sowie in die kreisfreien Städte und Großgemeinden und umgekehrt sind von
dieser Einschränkung nicht betroffen. Bitte erkundigen Sie sich, wenn notwendig, vor Fahrtantritt.









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